Der Notar ist als Träger des Öffentlichen Vertrauens zur Vollbringung von Handlungen berufen, bei deren die Parteien verpflichtet sind eine Notarielle Urkunde zu schließen oder solch eine Urkunde erwünschen.
Gemäß des Art. 79 des Gesetzes vom 14. Februar 1991 über das Recht des Notariats, erbringt der Notar folgende Handlungen:.
• Erstellung von Notariellen Urkunden;
1a) Erstellung von Erbschaftsurkunden;
• Erstellung von Beglaubigungen;
• Zustellung von Erklärungen;
• Erstellung von Protokollen;
• Erstellung von Einsprüchen gegen Wechsel und Checks;
• Entgegennahme zur Aufbewahrung von Geld, Wertpapieren, Dokumenten, Daten auf Datenträgern;
• Erstellung von Einträgen, Dokumentenauszügen;
• Erstellung auf Anforderung der Parteien von Urkundenprojekten, Erklärungen und anderen Dokumenten;
• Erbringung weiterer Dienstleistungen, die sich aus anderen Rechtsvorschriften herleiten.